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SERVICE & DOWNLOADS – Programme

Klassisch

  • Für wen? Kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer aus den Branchen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau

  • Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Investitionen, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkredite, Leasingfinanzierungen etc.

  • Bürgschaftshöhe: 50 – 80 %ige Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftshöchstbetrag von bis zu 2,0 Mio. EUR

Klassisch

Die Bürgschaftsbank Bayern fördert mit ihren Ausfallbürgschaften Existenzgründer, Betriebsübernehmer, bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aus den Branchen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Garten- und Lanschaftsbau. Hausbankdarlehen und -avale sowie Förderkredite jeglicher Art werden von der Bürgschaftsbank Bayern verbürgt.

Wer wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Unternehmensgründer, Betriebsübernehmer, bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aus den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststätten sowie Garten- und Landschaftsbau mit ihren Ausfallbürgschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und tragfähigen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf- und Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung etc.), die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, darunter Kammern und Wirtschaftsverbände.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?

Im Standardprogramm der Bürgschaftsbank Bürgschaften in Höhe von 50 % bis 80 % der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).

Konditionen

Laufzeit

Laufzeit: Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit und kann bis zu 15 Jahre betragen. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand sowie bei gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich

Kosten

Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.

Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

FAQ - Bürgschaft Allgemein

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank Bayern ersetzt mit Ihrer Bürgschaft fehlende Sicherheiten und ermöglicht somit einer Hausbank die Gewährung von Krediten.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bürgschaft erfüllt werden?

Neben den formalen Voraussetzungen, wie

  • Investition in Bayern
  • wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben
  • bankmäßig ausreichende Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier sind die wesentlichsten aufgeführt:

  • Der Geschäftsinhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung
  • Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Existenz
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) sind geordnet
Was kostet eine Bürgschaft?

Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.

Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau

Welche Finanzierungen werden gefördert?

Grundsätzlich können wir alle Kreditarten verbürgen, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Bürgschaftsrahmen oder von öffentlichen Förderinstituten refinanzierte Programmkredite.

Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:

  • Betriebserweiterung und/oder Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung/Maschinen/technische Anlagen, Eröffnung einer Filiale, Erwerb bzw. Errichtung eines Betriebsanwesens, Warenlageraufstockung sowie zusätzliche Betriebsmittel.
  • Existenzgründung, Neuerrichtung, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (auch innerhalb der Familie)
  • Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. (Ersatz-)Beschaffung von Maschinen und Einrichtungsgegenständen
  • Leasingfinanzierungen

Sanierungs- und Akzeptkredite sowie eine Ablösung von Bankverbindlichkeiten können nicht verbürgt werden.

Welche Branchen können gefördert werden?

Das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen.

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist für alle Branchen offen.

Gibt es eine betragliche Obergrenze für unsere Bürgschaft?

Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf derzeit 2 Mio. EUR nicht übersteigen.
Aber auch für höhere Bürgschaftsanträge sind wir Ihr Ansprechpartner. Vielfach lassen sich die Vorhaben dann mit "kombinierten Bürgschaften" oder konsortial realisieren.