Klassisch
Die Bürgschaftsbank Bayern fördert mit ihren Ausfallbürgschaften Existenzgründer, Betriebsübernehmer, bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aus den Branchen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Garten- und Lanschaftsbau. Hausbankdarlehen und -avale sowie Förderkredite jeglicher Art werden von der Bürgschaftsbank Bayern verbürgt.
Wer wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Unternehmensgründer, Betriebsübernehmer, bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aus den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststätten sowie Garten- und Landschaftsbau mit ihren Ausfallbürgschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und tragfähigen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf- und Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung etc.), die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, darunter Kammern und Wirtschaftsverbände.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Standardprogramm der Bürgschaftsbank Bürgschaften in Höhe von 50 % bis 80 % der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).
Konditionen
Laufzeit
Laufzeit: Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit und kann bis zu 15 Jahre betragen. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand sowie bei gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich
Kosten
Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.
Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau