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BBB Express

  • Innerhalb von drei bis vier Tagen werden wir eine Entscheidung herbeiführen.

  • Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).

  • Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.

  • Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Tätige Beteiligungen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen.

BBB Express

Mit der Bürgschaft Express steht ein standardisiertes und beschleunigtes Verfahren für etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe zur Verfügung. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft innerhalb von drei bis vier Tagen.

Voraussetzungen

Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).

Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.

Der Jahresabschluss für ein volles Geschäftsjahr liegt vor und ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate.

Es werden positives Eigenkapital sowie ein Jahresüberschuss ausgewiesen. Darüber hinaus kann der Kapitaldienst aufgebracht werden.

Das Rating liefert eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von maximal 3,00 %.

Kosten

Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

FAQ - Bürgschaft Allgemein

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank Bayern ersetzt mit Ihrer Bürgschaft fehlende Sicherheiten und ermöglicht somit einer Hausbank die Gewährung von Krediten.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bürgschaft erfüllt werden?

Neben den formalen Voraussetzungen, wie

  • Investition in Bayern
  • wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben
  • bankmäßig ausreichende Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier sind die wesentlichsten aufgeführt:

  • Der Geschäftsinhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung
  • Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Existenz
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) sind geordnet
Was kostet eine Bürgschaft?

Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.

Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau

Welche Finanzierungen werden gefördert?

Grundsätzlich können wir alle Kreditarten verbürgen, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Bürgschaftsrahmen oder von öffentlichen Förderinstituten refinanzierte Programmkredite.

Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:

  • Betriebserweiterung und/oder Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung/Maschinen/technische Anlagen, Eröffnung einer Filiale, Erwerb bzw. Errichtung eines Betriebsanwesens, Warenlageraufstockung sowie zusätzliche Betriebsmittel.
  • Existenzgründung, Neuerrichtung, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (auch innerhalb der Familie)
  • Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. (Ersatz-)Beschaffung von Maschinen und Einrichtungsgegenständen
  • Leasingfinanzierungen

Sanierungs- und Akzeptkredite sowie eine Ablösung von Bankverbindlichkeiten können nicht verbürgt werden.

Welche Branchen können gefördert werden?

Das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen.

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist für alle Branchen offen.

Gibt es eine betragliche Obergrenze für unsere Bürgschaft?

Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf derzeit 2 Mio. EUR nicht übersteigen.
Aber auch für höhere Bürgschaftsanträge sind wir Ihr Ansprechpartner. Vielfach lassen sich die Vorhaben dann mit "kombinierten Bürgschaften" oder konsortial realisieren.