SERVICE & DOWNLOADS - FAQ
Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Die Bürgschaftsbank Bayern ersetzt mit Ihrer Bürgschaft fehlende Sicherheiten und ermöglicht somit einer Hausbank die Gewährung von Krediten.
Neben den formalen Voraussetzungen, wie
müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier sind die wesentlichsten aufgeführt:
Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.
Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau
Grundsätzlich können wir alle Kreditarten verbürgen, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Bürgschaftsrahmen oder von öffentlichen Förderinstituten refinanzierte Programmkredite.
Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:
Sanierungs- und Akzeptkredite sowie eine Ablösung von Bankverbindlichkeiten können nicht verbürgt werden.
Das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen.
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist für alle Branchen offen.
Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf derzeit 2 Mio. EUR nicht übersteigen.
Aber auch für höhere Bürgschaftsanträge sind wir Ihr Ansprechpartner. Vielfach lassen sich die Vorhaben dann mit "kombinierten Bürgschaften" oder konsortial realisieren.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Aufgabe der Bürgschaftsbank ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernimmt deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.
Die Bürgschaft wird über ein Kreditinstitut beantragt. Die Kreditinstitute arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und kennen die Antragswege.
Die Bürgschaftsbank trägt nur zu einem Teil das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut.
Das Kreditinstitut selbst muss also ein entsprechendes Eigenrisiko tragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit über unser Kontaktformular oder wenden sich telefonisch an unsere Sekretariat.
Nein, Bürgschaften können Im Rahmen des Höchstvolumens beliebig beantragt werden. Es gilt jedoch, dass der für ein Unternehmen oder eine Kreditnehmereinheit insgesamt übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2 Mio. Euro überschreiten darf.
Änderungen umfassen in der Regel Vertragsbestandteile und bedürfen somit der Zustimmung der BBB. Die Änderungen sind der BBB schriftlich mitzuteilen und Sie erhalten dann eine entsprechende Antwort.
Durch die Einbindung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank und damit verbessern sich die Konditionen für den Kredit. Die Aussichten auf eine gewünschte Zusage für einen Kredit steigen, selbst wenn die Firma keine oder keine ausreichenden Sicherheiten für den Kredit bietet.
Die Bürgschaftsbank Bayern arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Es werden eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.
Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau.
Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf 2 Mio. EUR nicht übersteigen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Bestehende gewerbliche Unternehmen, Existenzgründer und Betriebsübernehmer.
Das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen.
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf- bzw. Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Die maximale Bürgschaftslaufzeit beträgt max. 15 Jahre, bei baulichen Investitionen 23 Jahre.
Eine Zusammenstellung der benötigten Unterlagen haben wir zu Ihrer Orientierung als Checkliste für Sie bereitgestellt.
Bereits im Laufe des Tages der Antragsstellung erhalten Sie von uns eine telefonische Rückmeldung. Innerhalb von drei bis vier Tagen werden wir eine Entscheidung herbeiführen.
Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 EUR (bei einer Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).
Diese Bedingungen müssen sowohl beim antragstellenden Unternehmen als auch bei einem evtl. gegebenen Unternehmensverbund erfüllt sein. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (kurz: ABB Kredit) der Bürgschaftsbank.
Zur Absicherung des Kredits kann die Hausbank einen Sicherheitenvorschlag unterbreiten.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir Existenzgründer (auch freiberuflich Tätige), Unternehmensnachfolger und Jungunternehmer, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind. Es gilt keine Branchenbeschränkung.
Der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein bzw. werden. Hierbei ist eine 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank Bayern möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir folgende Maßnahmen:
Förderfähig sind folgende Kosten:
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird bei einer Bank/Sparkasse beantragt.
Wichtig für Kreditnehmer: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank prüft die KfW, ob Sie förderfähig sind und schickt anschließend eine Zusage an Ihre Bank/Sparkasse.
Die Konditionen des Förderkredits sind auf der Internetseite der KfW veröffentlicht.
Neben der „klassischen Bürgschaftsvariante“ kann auch eine Garantie aus dem Förderprogramm ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge beantragt werden.
Neben den formalen Voraussetzungen, wie
müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier die wesentlichsten:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Eine optimale Planung ist der Schlüssel zum Erfolg. Mangelnde Planung ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Existenzgründer Ihr Vorhaben wieder aufgeben müssen. Ein Businessplan überprüft das wirtschaftliche Potenzial Ihrer Geschäftsidee und legt gleichzeitig die wichtigsten operativen Maßnahmen für die Zeit nach der Gründung fest.
Neben einem schlüssigen Businessplan sind weitere Unterlagen einzureichen, die aus der Unterlagencheckliste entnommen werden können.
Nein, die Bürgschaftsbank fördert alle in Deutschland zugelassenen Rechtsformen.