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AUFGABEN

Sicherheit braucht starke Partner

Bürgschaftsbanken sind gemäß KWG Kreditinstitute, die gewerbliche Unternehmen und freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung unterstützen. Die von ihnen als Wirtschaftsförderer seit 60 Jahren übernommenen Bürgschaften werden von allen Hausbanken als vollwertige Sicherheiten betrachtet.

Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH übernimmt Ausfallbürgschaften, wenn keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Vorausgesetzt, die zu finanzierenden Vorhaben sind sinnvoll sowie tragfähig.

„Wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben dürfen nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern".

Wenn ein Unternehmen bei seiner Hausbank einen Kredit beantragt, jedoch keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen kann, kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel. Denn trotz eines guten Geschäftskonzeptes sind Finanzierungen bei schwachen oder fehlenden Sicherheiten für Banken häufig nicht einfach darzustellen. Auch bei wachstumsstarken Unternehmen, die jede Bank gerne begleiten möchte, entstehen schnell Blankoanteile, die weiteren Finanzierungen einschränken. In diesen Fällen sind wir ein verlässlicher Risikopartner für die Hausbanken. Oftmals wird erst durch uns eine tragfähige sowie vollumfängliche Finanzierung möglich.

Die Bürgschaftsbank Bayern arbeitet mit allen Kreditinstituten zusammen. Zu den Gesellschaftern des Instituts zählen die vier Kreditgarantiegemeinschaften (kurz: KGG): KGG Handel, KGG Handwerk, KGG Hotel- und Gaststättengewerbe und sowie KGG Garten- und Landschaftsbau.

Unternehmerinnen und Unternehmern aus den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und Landwirtschaftsbau werden mit unseren passgenauen Programmen bei ihren zukunftsweisenden Vorhaben unterstützt – ob Gründung, Unternehmensnachfolge oder Wachstums- und Innovationsprojekte. Die Bürgschaftsbank Bayern leistet auf verschiedenen Feldern wichtige Beiträge zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmen und somit des Wirtschaftsstandorts Bayerns.

Zögern Sie nicht, wenden Sie sich an uns!

FAQ - Bürgschaft Allgemein

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank Bayern ersetzt mit Ihrer Bürgschaft fehlende Sicherheiten und ermöglicht somit einer Hausbank die Gewährung von Krediten.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bürgschaft erfüllt werden?

Neben den formalen Voraussetzungen, wie

  • Investition in Bayern
  • wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben
  • bankmäßig ausreichende Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier sind die wesentlichsten aufgeführt:

  • Der Geschäftsinhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung
  • Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Existenz
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) sind geordnet
Was kostet eine Bürgschaft?

Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.

Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau

Welche Finanzierungen werden gefördert?

Grundsätzlich können wir alle Kreditarten verbürgen, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Bürgschaftsrahmen oder von öffentlichen Förderinstituten refinanzierte Programmkredite.

Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:

  • Betriebserweiterung und/oder Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung/Maschinen/technische Anlagen, Eröffnung einer Filiale, Erwerb bzw. Errichtung eines Betriebsanwesens, Warenlageraufstockung sowie zusätzliche Betriebsmittel.
  • Existenzgründung, Neuerrichtung, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (auch innerhalb der Familie)
  • Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. (Ersatz-)Beschaffung von Maschinen und Einrichtungsgegenständen
  • Leasingfinanzierungen

Sanierungs- und Akzeptkredite sowie eine Ablösung von Bankverbindlichkeiten können nicht verbürgt werden.

Welche Branchen können gefördert werden?

Das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen.

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist für alle Branchen offen.

Gibt es eine betragliche Obergrenze für unsere Bürgschaft?

Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf derzeit 2 Mio. EUR nicht übersteigen.
Aber auch für höhere Bürgschaftsanträge sind wir Ihr Ansprechpartner. Vielfach lassen sich die Vorhaben dann mit "kombinierten Bürgschaften" oder konsortial realisieren.